Jahrelang war ein Rückgang bei der Anzahl der Wohnungseinbrüchen zu verzeichnen. Seit 2009 stieg diese stark. 2015 erreicht die Anzahl der Einbruchsdelikte mit einer Rekordzahl von 167.136 erfassten Fällen einen neuen Höhepunkt. Das Problem ist durch polizeiliche Arbeit nicht vollkommen lösbar, sondern erfodert außerdem Prävention der Bürgerinnen und Bürger. Helfen kann dabei:

  • der Einbau von Sicherheitstechnik,
  • sicherheitsbewusstes Verhalten und
  • Aufmerksamkeit im Wohnumfeld.

Zum ersten Punkt hat die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention mit der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes ein Konzept zum Einbruchschutz entwickelt. Seit dem 19. November 2015 können Eigentümer und Mieter eine Förderung beanspruchen. Mit den Förderprogrammen der KfW können Sie den Schutz Ihres Eigenheims oder Ihrer Wohnung ausweiten.

Wer kann Förderanträge stellen?

Natürliche Personen als

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten
  • Ersterweber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten sowie Eigentumswohnungen
  • Eigentümer von selbst genutzen oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Mieter. Eine Moderisierungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter wird empfohlen.

Weitere Träger von Investitionsmaßnahmen, wie z.B. Wohnungsunternehmen/ -genossenschaften, Bauträger, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Was wird gefördert?

  • Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren bzw. Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rolläden
  • Einbau von Einbruch- und Überwallmeldeanlagen
  • Weitere Maßnahmen wie Türspione, (Bild-) Gegensprechanlagen, z.B. mit Videotechnik

Weitere Fördermöglichkeiten

Neben dem Einbruchschutz hat die KfW auch zwei weitere Förderungen entwickelt. Im Programm „Altersgerecht Umbauen 455“ wird die Reduzierung von Barrieren unterstützt. Hierzu zählen z.B. die Modernisierung von Bedieneinheiten, altersgerechte Assistenzsysteme und Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung.

Das Förderprogramm „Energieeffizientes Sanieren 430“ bezuschusst Vorhaben ebenfalls den Einbau oder Austausch einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terassentüren.

Im Klartext

Auf der unterstehenden Grafik sehen Sie die bezuschussten Sicherheitsprodukte der ABUS Produktfamilie. Diese sind mit dem „KfW FÖRDERBAR“ Siegel auf der Webseite von ABUS gekennzeichnet.

sicherheitsprodukte

Wichtig: Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen!